ALTES NEU BELICHTET

Die aufgeschlagene Seite zeigt einen Teil der Ausgaben des Jahres 1613, gerechnet in Gulden, Pfund und Pfennigen. So wurden für Wein und Oblat (Hostien) 1 Gulden 4 Pfund und 6 Pfennige aufgewendet.

Gute Haushalter

Dient einander, ein jeder mit der Gabe, die er empfangen hat,
als die guten Haushalter der mancherlei Gnade Gottes.

Wer diese Worte im 4. Kapitel des 1. Petrusbriefes liest, der denkt dabei wohl nicht zuerst an den Haushaltsplan einer Kirchengemeinde, an Rechnungswesen und Kassenführung. Auch ein Berufsanfänger im Pfarrdienst wird zuerst Seelsorge, Verkündigung und Unterricht als Kernaufgaben seines Amtes im Blickfeld haben und nicht zeitraubende, womöglich ungeliebte Verwaltungsarbeit. Doch wer einem Pfarramt vorsteht ...

oder in einer Kirchengemeinde haupt- oder ehrenamtlich tätig ist, kann die Begriffe „Gabe“, „empfangen“, „Haushalter“ in ihrer ganz nüchternen Bedeutung nicht außer Acht lassen. Kirchengemeinde, Dekanate und Landeskirchen sind Körperschaften, die zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf Steuergelder, Gebühren und Gaben im Sinne von Spenden und Sammlungen angewiesen sind. Ein zumeist jährlich zu erstellender Haushaltsplan, die sorgfältige Verzeichnung von Einnahmen und Ausgaben, am Ende des Haushaltsjahres in einer Jahresrechnung zusammengestellt, sind wichtige Verwaltungsinstrumente, mit denen dafür Sorge getragen wird, dass mit den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln, mit den anvertrauten Gaben, zuverlässig und sorgsam umgegangen wird. Nur so können die anstehenden Aufgaben erfüllt, Dienstbezüge ausgezahlt und Hilfsprojekte unterstützt werden.
Beim „lieben Geld“ wirken verantwortlich zusammen: Das Pfarramt, der Kirchenvorstand, der Kirchenpfleger, das Kirchengemeindeamt Erlangen, die Landeskirchenstelle in Ansbach und das Landeskirchenamt in München. Die elektronische Buch- und Kontenführung mag dabei heute manches erleichtern, doch der Verwaltungsaufwand ist nach wie vor beträchtlich, um den Anspruch vom „guten Haushalter“ zu erfüllen.

Wenn du was gibst, schreib's ein behend
ins Buch und kleb' es nicht an die Wänd.
Empfängst Du denn von jemand was,
dergleich's tu, so weißt du das,
dein Rechnung recht trifft überein,
sonst kannst bald kommen um das Dein.
Solch Regel b'halt und solch's betracht,
Vergessenheit groß Irrtum macht.

Diese beherzigenswerten Reime bilden den Vorspruch der Beerbacher Kirchenrechnung, des „Gotteshausrechnungsbuches“ der Jahrgänge 1653 bis 1669. Auch sie wollen zu einer guten Haushaltung aufrufen. Die Jahresrechnungen gehören zu den ältesten Dokumenten des Pfarrarchivs, denn sie sind mit Lücken seit dem Jahr 1494 erhalten. Für die ordentliche Haushaltsführung waren die Gotteshauspfleger verantwortlich, 4 gewählte Gemeindeglieder der Beerbacher und 3 der Neunhofer Seite. Ihnen stand ein „Skribent“ zur Seite, ein Schreiber, zumeist der Schulmeister oder der Gerichtsschreiber. Die jährliche Rechnungsprüfung erfolgte durch die Neunhofer Oberkirchenherrschaft, dabei waren auch der Pfarrer, die Gerichtsschöffen und die Bürgermeister anwesend.

Es schloss sich als Dank an die Pfleger eine äußerst üppige Mahlzeit an. So sprechen die Abrechnungen des Neunhofer Gastwirts Deinhardt von Kalbfleisch in Zitronenbrühe, gesottenen Hechten, Karpfen gebacken und gesotten (blau), Schweineschlegeln, 44 Pfund Schweinebraten, Küchlein, 14 Maß Wein und 64 Maß Bier! 1756 ließ die Kirchenherrschaft jedoch diese Völlerei abschaffen, von da an erhielt jeder Pfleger jährlich 1 Gulden als Aufwandsentschädigung. Seit 1828 sind Stiftungs- oder Kirchenpfleger, die heute zumeist dem Kirchenvorstand angehören, für das Rechnungswesen zuständig.

Blättert man in den ältesten Rechnungsbüchern und vergleicht sie mit den heutigen Jahresrechnungen, so fällt auf, dass die Bedürfnisse früherer Zeiten vergleichsweise schlicht waren. Da geht es um den Erlös von Holzverkauf, um Pachteinnahmen, um Wachs für Altarkerzen, um das Einbinden von Bibeln und Gesangbüchern, aber natürlich auch um die Besoldung des Pfarrers, des Mesners und Kantors. In Jahren großer Anschaffungen oder Baumaßnahmen gestalteten sich die Rechnungen natürlich umfangreicher. Vorwiegend an Gemeindeglieder, aber mitunter auch an Auswärtige wurde öfters Geld aus der Kirchenkasse gegen Zins verliehen, eine heute allerdings nicht mehr vorstellbare Praxis.

Geblieben ist die Verantwortung für Gelder, die der Gemeinde für ihre vielfältigen Aufgaben zur Verfügung gestellt werden. Sie sind anvertraut und sollen dem Wohl der Kirchengemeinde dienen. Und genauso ist es auch mit unseren persönlichen Gaben, Begabungen. Sie sind Geschenk der „mancherlei Gnade Gottes“ und wir sollen sie einsetzen zum Dienst an unseren Mitmenschen, womit wir wieder bei dem Wort aus dem 1. Petrusbrief am Anfang dieses Textes wären.

Ewald Glückert, Archivpfleger